Öffentliche Bekanntmachung

 

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan der Innenentwicklung B-Bu 06 "Altes Gut Burgau"

 

Der Stadtrat der Stadt Jena hat am 15.03.2017 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung B-Bu 06 "Altes Gut Burgau" gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Hiermit wird die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan der Innenentwicklung B-Bu 06 entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht.

 

Das Plangebiet befindet sich ca. 5 km südlich des Stadtzentrums im Ortsteil Burgau und wird begrenzt durch die Grenzstraße, die Geraer Straße, die Straße Hinterm Gut, die Brunnengasse sowie den Fuß-/Radweg Am Schloßweidigt.

 

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, den planungsrechtlichen Rahmen für die Errichtung einer gebietsverträglichen, straßenbegleitenden, überwiegend zwei- bis dreigeschossigen Bebauung für eine überwiegende Wohnnutzung mit ergänzenden Dienstleistungsangeboten zu schaffen. Dabei sind die im Geltungsbereich des Bebauungsplans vorhandenen Funktionen und Flächen neu zu ordnen und zu sichern.

 

Öffentliche Auslegung

 

Der vom Stadtrat am 15.03.2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf zum Bebauungsplan der Innenentwicklung B-Bu 06 "Altes Gut Burgau", bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie die bisher erstellten Gutachten sind in der Zeit

 

vom 03.04. bis einschließlich 05.05.2017

 

jeweils Montag, Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr,

Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie

Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

 

im Verwaltungsgebäude Am Anger 34, 2. Stock im Gang zwischen den Zimmern 02_09 und 02_13 öffentlich einsehbar.

 

Bis zum Ende der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich an die Stadtverwaltung Jena, Postfach 100338, 07703 Jena oder mündlich zur Niederschrift im Sekretariat des Fachbereiches Stadtentwicklung und Stadtplanung, Am Anger 34, 2. Stock, Zimmer 2_13 abgegeben werden.

 

Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Wiedernutzbarmachung von vormals bebauten Flächen dient, wird er entsprechend § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen hierfür sind erfüllt:

 

  • Die zulässige Grundfläche beträgt weniger als 20.000 m². Es gibt keine Bebauungspläne in engem sachlichen, räumlichen oder zeitlichen Zusammenhang, deren zulässige Grundfläche mitzurechnen ist.

  • Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Um­weltverträglichkeitsprüfung unterliegen.

  • Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass FFH- oder europäische Vogelschutzgebiete beein­trächtigt werden.

 

In Anwendung des § 13 a BauGB wurde eine förmliche Umweltprüfung nicht durchgeführt, ein Umweltbericht wurde nicht erstellt.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informa­tionen verfügbar sind bzw. folgende Gutachten ausgelegt werden:

  • Artenschutzfachbeitrag (artenschutzrechtliche Beurteilung) mit Aussagen zur potentiellen Auswirkungen der geplanten Abriss- und Fällmaßnahmen auf Lebensstätten von Vögeln, Fledermäusen und Zauneidechsen

  • Geotechnische Stellungnahme zur Versickerbarkeit von Niederschlagswässern im Plangebiet

  • Geotechnische Stellungnahme mit vertiefenden Aussagen zu festgestellten Altlasten im Bereich des früheren PKW-Waschplatzes und der früheren Rampe

  • Gutachterliche Stellungnahme zu einer möglichen Beeinflussung der Kaltluftströmungsverhältnisse durch das Neubauvorhaben

  • Gutachterliche Stellungnahme Verkehr mit Aussagen zum zusätzlichen Verkehrsaufkommen und dessen Verteilung im Straßennetz

  • Schallimmisionsprognose mit Aussagen zu von den umgebenden Straßen- und Schienenwegen ausgehenden Verkehrsgeräuschen, zu Geräuschen benachbarter gewerblicher Anlagen sowie zu den voraussichtlich von der geplanten Tiefgarage des Vorhabens ausgehenden Geräuschen

Der Entwurf zum Bebauungsplan der Innenentwicklung B-Bu 06 "Altes gut Burgau" ist einschließlich seiner Anlagen darüber hinaus in der Zeit vom 03.04. bis einschließlich 05.05.2017 auch auf der Internetseite der Stadt Jena (www.jena.de) unter der Rubrik 'Stadt & Verwaltung' – 'Öffentliche Auslegungen' einsehbar. Hier besteht im genannten Zeitraum die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung elektronisch an die Stadtverwaltung zu senden (Kontaktformular bzw. Mailadresse). Für die Mitteilung des Ergebnisses der Behandlung der Stellungnahmen ist die Angabe des Namens und der vollen Anschrift des Verfassers erforderlich.

Gehbehinderte Personen werden gebeten, im Vorfeld der Einsichtnahme unter der Telefonnummer 03641 – 49 52 33 einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu vereinbaren, da das Gebäude Am Anger 34 nicht über einen Fahrstuhl verfügt.

 

Hinweise

 

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

 

Ein Antrag auf Normenkontrolle zum Bebauungsplan gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Es wird darauf verwiesen, dass das in Papierform öffentlich ausgelegte Planexemplar maßgebend für das Planverfahren ist, da Abweichungen bei der elektronischen Wiedergabe nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

 

Jena, den 16.03.2017

 

Stadt Jena

DER OBERBÜRGERMEISTER

 

 

 

Dr. Albrecht Schröter

(Oberbürgermeister) Siegel