Am 8. Februar 2017 informierte Kerstin Rietz (Fachdienst Stadtentwicklung und Stadtplanung) den Burgauer Ortsteilrat über das anstehende Auslegungsverfahren.

Wenn die Terminkette wie geplant eingehalten wird, wird der Bebauungsplan-Entwurf für das Areal des "Alten Gutes" von Mitte April bis Mitte Mai öffentlich ausliegen. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, Einsprüche, Anmerkungen, Ergänzungen etc. bei der Stadtverwaltung einzureichen. Das ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit der Anwohner, sich mit dem Vorhaben des neuen Nachbarn zu befassen und seine Bedenken vorzubringen. Nach dem Ende der Offenlage werden die Einsprüche bearbeitet. Natürlich wird es zu Abwägungen kommen, welchem Widerspruch durch Planänderung abgeholfen werden kann und welchem nicht.

Am Ende der Abwägung (durch den Stadtrat zu beschließen) steht dann der fertige Bebauungsplan. Für den "richtigen" Bau muss der Bauherr einen Bauantrag stellen, der erneut von der Stadt geprüft wird, vor allem hinsichtlich der Vorgaben des Bebauungsplanes.

Der Ortsteilrat wird in der Zeit der Auslegung (27. 4., 17 Uhr, "Altes Gut") eine Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan organisieren, wo die Fragen der Nachbarinnen und Nachbarn ausgiebig behandelt werden sollen und die Möglichkeit besteht, seine Einsprüche geltend zu machen.